In der Prüfungsordnung steht geschrieben, dass bei Fehlen bei einem Prüfungsantritt bei wichtigem Grund (z.B. Krankheit) vor dem Prüfungstermin entweder im Portal oder per E-Mail das Fernbleiben gemeldet werden muss. Wenn du erst in der Früh das Krankwerden beim Aufwachen bemerkt hast, sollte das grundsätzlich bei sofortiger Bekanntgabe gewahrt sein.
Wenn du das Fehlen aber erst ganz knapp vor der Prüfung bekannt gegeben hast oder danach, obliegt es allerdings der Studiengangsleitung darüber zu entscheiden, ob sie die Meldung als rechtzeitig empfinden (z.B.: eher bei Unfällen am Weg akzeptiert).
Die Krankmeldung musst du bis zu einer Woche nach dem Prüfungstermin hochladen, damit alle Formalitäten erfüllt sind.
(Prüfungsordnung FHCW: 2.5)