Angebote & Förderungen

Zweite Hilfe Topf

Der Zweite Hilfe Topf stellt ein niedrigschwelliges und relativ kurzfristiges Angebot dar, welches dazu dient Studierende in finanziellen Härtelagen zu entlasten. Der Zweite Hilfe Topf wird laufend weiterentwickelt und inflationär angepasst.

Zweite Hilfe Topf – unsere neue Form der Unterstützung

Sozialpolitik

Der Sozialfonds der ÖH Bundesvertretung bietet Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Förderung zu bekommen. Die Förderung fällt höher aus, als die des Zweite Hilfe Topfes, jedoch beträgt die Bearbeitungszeit aktuell drei Monate. Für euch als Studierende der Hochschule Campus Wien ist der Sozialfonds unter folgendem Link zugänglich: https://www.oeh.ac.at/service/foerdertoepfe/sozialfonds/ 

Beim Zweite Hilfe Topf sind wir auf rasche Bearbeitung bedacht und möchten barriereärmer sowie unbürokratischer Hilfe leisten – insbesondere in akuten finanziellen Notlagen wie:

  • Nachzahlungen (z. B. Strom oder Miete)
  • Reparaturkosten
  • Neuanschaffungen in Ausnahmefällen (z. B. Waschmaschine, Brille)

Alle Informationen zu den Voraussetzungen, zur Höhe der Unterstützung und welche Unterlagen ihr braucht, um einen Antrag zu stellen, findet ihr in unseren Förderrichtlinien.

Einreichungen sind wie gewohnt digital möglich:

  • direkt über unsere Website oder
  • per E-Mail an das Sozialreferat der ÖH Hochschule Campus Wien.

Alle Fragen zum Zweite Hilfe Topf beantwortet dir das Team des Sozialreferates !

Zweite Hilfe Topf – Fragen und Antworten

Der Sozialtopf in seiner bisherigen Form wurde eingestellt, da es auf Bundesebene bereits den Sozialfonds der ÖH Bundesvertretung gibt, der von allen Studierenden österreichweit (wenn deine HV eine Kooperation hat/ die ÖH HCW hat diese Kooperation) beantragt werden kann. Um Doppelförderungen zu vermeiden und unsere Mittel noch zielgerichteter und schneller einsetzen zu können, haben wir uns entschieden, den Topf auf Hochschulebene neu zu strukturieren.
Selbstverständlich.  
Schick uns bitte alle Dokumente, die deine momentane Situation belegen können. Solltest du einzelne Dokumente nicht verfügbar haben, schreib es nachvollziehbar in das Begründungsschreiben.
Wenn alle Unterlagen vorhanden sind und keine weiteren vom Sozialreferat gefordert werden, wird der Antrag innerhalb weniger Wochen vom Vorsitz, dem Wirtschaftsreferat und dem Sozialreferat bearbeitet. Falls Unterlagen fehlen, wird die studierende Person aufgefordert, diese innerhalb von 30 Tagen nachzureichen. Lass diese Frist bitte nicht verstreichen, sonst wird der Antrag jedenfalls abgelehnt.
  • Kopie des Personaldokuments
  • Einkommensnachweis
  • Versicherungsdatenauszug
  • Bestätigungen über Unterstützungsleistungen von anderen Einrichtungen oder Personen, einschließlich Sachleistungen und Befreiungen von Gebühren und Vergleichbarem
  • Bestätigungen über den Bezug von Unterhaltsleistungen
  • fortlaufende Kontoauszüge aller Konten, Sparbücher, Kreditkartenabrechnungen, etc. der letzten drei Monate. Diese Unterlagen müssen den aktuellen Kontostand belegen
  • Bestätigungen über entstandene Aufwendungen für Wohnen, Grundgebühren für Telefon und Rundfunk, Krankenversicherung und für notwendige Fahrten am und zum Studienort
  • Meldezettel der*des Studierenden sowie ggf. weiterer Familienmitglieder oder eine schriftliche Bestätigung von Wohnungslosigkeit
  • Inskriptionsbestätigung für das laufende Semester
  • Bescheide (auch negative) über staatliche Beihilfen, insbesondere Studien-, Familien und Wohnbeihilfe
  • Mietvertrag bzw. Benützungsvereinbarung
  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung
  • Begründungsschreiben der sozialen Bedürftigkeit oder der anderen Umstände für die finanzielle Notlage
Genauere Infos findest du in den „Richtlinien Zweite Hilfe Topf“
Der Maximalbetrag pro Semester beträgt 250 Euro. Diese Unterstützung ist wird einmalig per Banküberweisung ausbezahlt, pro Semester darfst du ein Mal um Unterstützung ansuchen.
Bitte stelle deinen Antrag direkt per Mail an sozref@oeh-hcw.at. Sollte dir das nicht möglich sein, kannst du auch per Post oder persönlich im Sekretariat der ÖH ansuchen: Sozialreferat der ÖH Hochschule Campus Wien, Favoritenstraße 226, 1100 Wien
In den Richtlinien ist genau aufgelistet, welche Ausgaben berücksichtigt werden können. Lies dir dafür am besten Punkt 2.3. in den „Richtlinien Zweiter Hilfe Topf“ durch!
Als Einnahmen gelten hier alle Arten von Beihilfen und Sozialhilfen, die die in deinem Haushalt lebenden Personen beziehen.
Grundsätzlich bestehen gute Chancen auf Unterstützung, wenn du folgende Kriterien erfüllst:
  • Du bist Mitglied der ÖH FHCW
  • Du bist ordentliche Student*in der FH Campus Wien
  • Du bist in einer sozialen Notlage, das heißt: Es gibt ein Ereignis, das zur sozialen Notlage geführt hat und das nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Du siehst dich nicht in der Lage, deine derzeitige Situation  aus eigener Kraft zu verbessern
  • Soziale Notlage bedeutet hier, dass die Differenz zwischen den monatlichen Einnahmen und Ausgaben der im gleichen Haushalt lebenden Personen weniger als 100 Euro beträgt und die Notsituation die Fortsetzung deines Studiums an der FH Campus Wien gefährdet.

Informationen und Unterlagen zum Zweite Hilfe Topf

In den Richtlinien erfährst Du alle Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, um eine Förderung aus dem Zweite Hilfe Topf in Anspruch zu nehmen.
Information über die Speicherung und Verarbeitung Deiner Daten
Formular für Deinen Antrag
Logo ÖH-FH-Campus Wien
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert und ermöglichen es beispielsweise, Sie als wiederkehrenden Besucher zu erkennen, wenn Sie unsere Website zu einem späteren Zeitpunkt erneut besuchen. Darüber hinaus helfen uns Cookies zu verstehen, welche Seiten für Besucher besonders interessant sind. Nähere Informationen dazu, welche Informationen wir von unseren Websitebesuchern erfassen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.