Es ist erlaubt, dass zwei Prüfungen an zwei Tagen hintereinander stattfinden, außer es sind kommissionelle Prüfungen. Dann sind die Termine so zu setzen, dass zwei Werktage zwischen den Prüfungsterminen liegen.
Terminverschiebung: Es besteht aber nach der Prüfungsordnung die Möglichkeit, dass die Mehrheit der Studierenden bzw. der oder die Jahrgangsprecher*in sich mit dem Lehrenden ausmachen können, dass der Termin verschoben wird. Dies geht aber nur im Einvernehmen! Also wenn es für beide Seiten gut passt.
(Prüfungsordnung FHCW: 2.3.d, h)