Unser Büro ist am 26.06.26 geschlossen

CSS-Loading

THEMA: Studium

Frage

In der Prüfungsordnung steht, dass ich bis zu vier Prüfungstermine haben kann, die Studiengangsleitung will mir aber nur drei geben. Was kann ich tun?

Antwort

Es stimmt, dass bis zum Ende der Noteneintragungsfrist max. 4 Termine pro LV zur Verfügung gestellt werden müssen.

Einerseits bedeutet dies aber nur, dass 4 Termine, nicht Antritte vorliegen müssen. Es gibt nur 3 Antrittsmöglichkeiten, wobei der dritte Antritt eine kommissionelle Prüfung ist.

Andererseits bedeutet dies auch, dass es nicht 4 Termine sein müssen. Wenn der vierte Termin aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, ist die FH nicht dazu verpflichtet ihn anzubieten.

(Prüfungsordnung FHCW: 2.3)

Logo ÖH-FH-Campus Wien
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert und ermöglichen es beispielsweise, Sie als wiederkehrenden Besucher zu erkennen, wenn Sie unsere Website zu einem späteren Zeitpunkt erneut besuchen. Darüber hinaus helfen uns Cookies zu verstehen, welche Seiten für Besucher besonders interessant sind. Nähere Informationen dazu, welche Informationen wir von unseren Websitebesuchern erfassen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.