Wenn eine Prüfung angefochten werden kann, wird diese aufgehoben. Es wird keine positive Note eingetragen. Man muss die Prüfung nochmals machen, hat aber keinen Antritt verloren!
Verfahren: Du kannst innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Note eine Beschwerde einreichen. Diese reichst du bei der Studiengangsleitung bzw. Lehrgangsleitung ein. Für die Beantwortung haben diese wiederum 14 Tage Zeit. Sollten die Studiengangsleitung bzw. Lehrgangsleitung nicht zu deinen Gunsten entscheiden, kannst du wiederum innerhalb von 14 Tagen eine Beschwerde beim Fachhochschul-Kollegium einreichen.
Sollte die Lehrgangsleitung dein*e Prüfer*in gewesen sein, reichst du die Beschwerde direkt beim Kollegium ein, indem du sie an das Rektorat schickst. Ferienzeiten verlängern die Frist von 14 Tagen entsprechend.
Unterricht: Wenn du eine Beschwerde eingereicht hast, kannst du in dieser Zeit weiterhin LVs besuchen und Prüfungen schreiben.
(Prüfungsordnung FHCW: 2.2.e)