Wiederholung eines Studienjahres: Dies kann einmal in Anspruch genommen werden.
Hierbei werden die Prüfungen und LVs wiederholt, die du nicht bestanden hast. Bzgl. der bestandenen Prüfungen entscheidet die Studiengangsleitung, ob du diese ebenfalls wiederholen musst.
Nach Erhalt deiner Note hast du ein Monat Zeit, um die Wiederholung zu beantragen. Das Formular schickst du an die Studiengangsleitung.
Dies gilt nicht für Masterarbeiten!
Bei formellen Fehlern kannst du Beschwerde einlegen – siehe entsprechende FAQ!