Prüfungen und Arbeiten können mittels Beschwerde angefochten werden. Dies geht aber nur, wenn sie negativ sind UND ein schwerer formeller Mangel vorliegt. Ein schwerer formeller Mangel ist beispielsweise, wenn gesetzliche Fristen nicht eingehalten werden, die Öffentlichkeit ohne Begründung ausgeschlossen wird und/oder es keine ordnungsgemäße Kundmachung gibt. Diese Aufzählung ist nicht vollständig! ^
KEIN formeller Mangel liegt vor, wenn z.B. Punkte nicht gezählt werden. In diesem Fall gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine Anfechtung. Wir empfehlen in diesem Fall unbedingt ein Gespräch mit deinem Prüfer, deiner Prüferin – diese Gespräche bringen in jedem Fall Aufklärung.