Gemäß Paragraph 28 Absatz 3 der Hochschulwahlordnung (HSWO) von 2014 müssen für alle Kandidat*innen zur ÖH-Wahl folgende Informationen bekanntgegeben werden:
- Familienname und Vorname
- Geburtsjahr
- Adresse
- Bezeichnung des Studiums
- Institutionsspezifisches Personenkennzeichen
- E-Mail-Adresse
- Zulassungsbestätigung für das jeweilige Studium im Wahlsemester (Inskriptionsbestätigung)
- Kandidat*innen für die Studienvertretung müssen eine passive Wahlberechtigung besitzen, das heißt, sie müssen den ÖH-Beitrag bezahlt haben und mindestens 18 Jahre alt sein. Andernfalls wird die Kandidatur als ungültig betrachtet.