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THEMA: ÖH Wahlen

Frage

Was benötige ich, um bei der ÖH-Wahl antreten zu können?

Antwort

Gemäß Paragraph 28 Absatz 3 der Hochschulwahlordnung (HSWO) von 2014 müssen für alle Kandidat*innen zur ÖH-Wahl folgende Informationen bekanntgegeben werden:

  • Familienname und Vorname
  • Geburtsjahr
  • Adresse
  • Bezeichnung des Studiums
  • Institutionsspezifisches Personenkennzeichen
  • E-Mail-Adresse
  • Zulassungsbestätigung für das jeweilige Studium im Wahlsemester (Inskriptionsbestätigung)
  • Kandidat*innen für die Studienvertretung müssen eine passive Wahlberechtigung besitzen, das heißt, sie müssen den ÖH-Beitrag bezahlt haben und mindestens 18 Jahre alt sein. Andernfalls wird die Kandidatur als ungültig betrachtet.
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