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Frage

Ich war vor 5 Monaten sozial bedürftig, zum Zeitpunkt der Antragstellung übersteigt mein Einkommen aber die Mindestsicherung. Bin ich im Sinne des Psychotherapiezuschusstopfes noch sozial bedürftig?

Antwort

Wir freuen uns, dass du uns derzeit nicht brauchst! Wir gehen immer von der aktuellen Bedürftigkeit aus. Dazu sehen wir uns das durchschnittliche Einkommen der letzten 3 Monate an.

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