Wenn du den ÖH-Beitrag mehrfach oder doppelt an derselben Bildungseinrichtung gezahlt hast, ist die zuständige Stelle an deiner Hochschule der richtige Ansprechpartner, nicht die ÖH. Wir erhalten den Beitrag pro Student_in nur einmal und können damit aucvh nur diese Beträge zurückerstatten, die bei ihr eingegangen sind.