Jede in Österreich lebende Person steht ein Kostenersatz für zehn Psychotherapie-Einheiten zu. Für diese muss eine Überweisung vom praktischen Arzt/von der praktischen Ärztin eingeholt werden. Falls du diese zehn Einheiten bereits erhalten oder einen Folgeantrag gestellt hast, dann erkundige dich bitte vor Therapiebeginn bei deiner Gesundheitskassa über deine aktuellen Ansprüche und besprich dies mit der dich betreuenden Psychotherapeutin/deinem Psychotherapeuten.